Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91   

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OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1993,3204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.1993 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1993,3204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 1993 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1993,3204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 33 Abs. 1 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB; § 35 Abs. 3 BauGB; Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG
    Jagdpächter; Abwehransprüche; Baugenehmigung; Revier

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jagdpächter; Abwehransprüche; Baugenehmigung; Revier

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 238
  • BauR 1993, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG gewähren die Vorschriften des BBauG/BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 f. BBauG/BauGB) Drittschutz grundsätzlich nur dem Eigentümer benachbarter Grundstücke oder denjenigen, die, wie etwa der Nießbraucher, in eigentumsähnlicher Weise dinglich berechtigt sind (BVerwG, Beschluß v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; Urteil v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184; ebenso die herrschende Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. statt vieler OVG Berlin, Beschl. v. 1.11.1988 - 2 S 8.88 -, BRS 48 Nr. 157 m. w. N.).

    Demgemäß beruhe der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses zwischen den Rechten der Grundstückseigentümer benachbarter Grundstücke (vgl. BVerwG, Urteil v. 11.5.1989, a. a. O.).

    Deren Interessen werden hinreichend damit gewahrt, daß sie die Möglichkeit haben, ihre Rechtsposition gegenüber dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten, von denen sie ihre Berechtigung ableiten, geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil v. 11.5.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG gewähren die Vorschriften des BBauG/BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 f. BBauG/BauGB) Drittschutz grundsätzlich nur dem Eigentümer benachbarter Grundstücke oder denjenigen, die, wie etwa der Nießbraucher, in eigentumsähnlicher Weise dinglich berechtigt sind (BVerwG, Beschluß v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; Urteil v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184; ebenso die herrschende Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. statt vieler OVG Berlin, Beschl. v. 1.11.1988 - 2 S 8.88 -, BRS 48 Nr. 157 m. w. N.).

    Das BVerwG hat die in seinem Urteil v. 4.3.1983 enthaltene Erwägung in späteren Entscheidungen zur Klagebefugnis von Mietern und Pächtern gegen Baugenehmigungen nicht aufgenommen (vgl. die Entscheidungen v.11.5. und 11.7.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91
    Es unterstreicht vielmehr in seiner neueren Rechtsprechung zum Nachbarschutz im Baurecht, daß ein Rückgriff auf ein nachbarliches Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht in Betracht kommt, soweit das einschlägige einfache Recht nachbarliche Ansprüche im Einklang mit dem Gebot, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) ausgeschlossen hat (vgl. Urteil v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91
    Als Jagdpächter hat der Kläger wie andere Pächter oder Mieter nur die Rechtsstellung eines obligatorisch Berechtigten (vgl. BVerwG, Urteil v. 4.3.1983 - 4 C 74.80 -, DVBI. 1983, 898).
  • OVG Berlin, 01.11.1988 - 2 S 8.88

    Errichtung einer Schule ; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Vorläufige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG gewähren die Vorschriften des BBauG/BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 f. BBauG/BauGB) Drittschutz grundsätzlich nur dem Eigentümer benachbarter Grundstücke oder denjenigen, die, wie etwa der Nießbraucher, in eigentumsähnlicher Weise dinglich berechtigt sind (BVerwG, Beschluß v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; Urteil v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184; ebenso die herrschende Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. statt vieler OVG Berlin, Beschl. v. 1.11.1988 - 2 S 8.88 -, BRS 48 Nr. 157 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 142/15

    Baulast; Kleingarten; Löschung; Pächter

    insoweit BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185 = juris Rn. 4 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 7 B 1775/07 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 14. April 1993 - 1 L 33/91 -, BRS 55 Nr. 157 = juris Rn. 9;.

    Allein auf diesem zivilrechtlichen Wege kann der Kläger daher versuchen, seine behaupteten Belange durchzusetzen (vgl. BVerwG, B. v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, UPR 1989, 389 = BRS 49 Nr. 185; Senatsurteil vom14.4.1993 - 1 L 33/91 -, NVwZ-RR 1994, 238 = BRS 55 Nr. 157).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 2 A 2046/12

    Vorliegen einer baunachbarrechtlichen Klagebefugnis eines Jagdpächters

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 9 B 97.10 -, juris Rn. 5 f., Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 74.80 -, DVBl. 1983, 898 = juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 14. April 1993 - 1 L 33/91 -, BRS 55 Nr. 157 = juris Rn. 7 f.

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989- 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185 = juris Rn. 4 ff.;OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 7 B 1775/07 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 14. April 1993 - 1 L 33/91 -, BRS 55 Nr. 157 = juris Rn. 9;.

  • VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 6243/14

    Jagdpächter; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis

    Aus diesen ergibt sich gegebenenfalls sogar ein Anspruch gegenüber der Jagdgenossenschaft als Verpächterin, gegen die Befriedung eines Grundstücks vorzugehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.4.1993, 1 L 33/91, NuR 1994, 301, 302).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93

    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung;

    Auch an Nichtmitglieder vertreibt der Kl. nach dem Urteil des OVG Hamburg (NVwZ-RR 1994, 238 = DVBl 1994, 413) außer dem Buch D. weitere neun Buchtitel zu Preisen zwischen 30 und 50 DM.
  • VG Stade, 23.08.2023 - 1 A 1181/20

    Bedingung; Bestimmtheit; Bodenabbaugenehmigung; Lärmimmissionen; Schutz von

    Soweit sich die Kläger auf die Regelungen des baurechtlichen Nachbarschutzes berufen, ergibt sich hieraus Drittschutz allerdings allein für die Klägerin zu 2., denn nach der ständigen und einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung können Nachbarschutz aus den Vorschriften des Bauplanungsrechts grundsätzlich nur der Eigentümer benachbarter Grundstücke oder diejenigen, die in eigentumsähnlicher Weise dinglich berechtigt sind, in Anspruch nehmen, weil das Bebauungsrecht grundstücks- und nicht personenbezogen ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 14.4.1993 - 1 L 33/91 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 23.6.2017 - 15 ZB 16.920 -, juris).
  • VG Osnabrück, 04.04.2014 - 2 B 9/13

    Außenbereich; Beurteilungspegel; Eigenjagdbezirk; Immissionsrichtwert;

    Insofern fehlt ihm diesbezüglich bereits die Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.1983 - 4 C 74/80 - juris; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 14.04.1993 - 1 L 33/91 - juris).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.02.1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 302/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dementsprechend bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob bei Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. ... der Beigeladenen zu 1) unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes zugunsten des Klägers noch § 15 Abs. 1 BauNVO Anwendung finden kann, der gezielt auch und vorliegend wegen der handgreiflichen Nähe des klägerischen Grundstücks zum Plangebiet insbesondere planüberschreitend wirkt (vgl. Schlichter, aaO), oder ob er bereits von der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB/§ 1 Abs. 7 BBauG aufgezehrt wurde (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1992 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, BRS 42 Nr. 183 m.w.N.).

    Die fehlende Erschließung als solches vermittelt keinen baurechtlichen Nachbarschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn ein rechtshängiger Streitgegenstand bzw. Anspruch im Wege der Funktionsnachfolge auf einen anderen Verwaltungsträger übergegangen ist (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.07.1978 - 6 O VIII 77 -, DöV 1978, 847; BSG, Urt. v. 09.12.1987 - 10 RKg 5/85 -, NVwZ 1988, 766).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1983 - 11 A 1790/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Die fehlende Erschließung als solches vermittelt keinen baurechtlichen Nachbarschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v.25.02.1977 - VI C 2.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dabei kann als Orientierungsrahmen für die Lärmbeeinträchtigungen im Sinne eines groben Anhalts grundsätzlich von den Mittlungspegeln der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - BVerwG 7 C 77.87 -, BauR 1989, 172).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Abgesehen davon, daß die Anzahl der den Parkplatz der Beigeladenen zu 2) anfahrenden Pkw wesentlich geringer ist als diejenige der den Südparkplatz der Beigeladenen zu 3) beanspruchenden Kfz und abgesehen davon, daß es keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bisherigen günstigen Verkehrslage gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BRS 35 Nr. 24), ist diese Verkehrsführung auch deshalb zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen, weil sie bereits planungsrechtlich als vorgegeben anzusehen war.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Treffen, wie im vorliegenden Fall, Nutzungen unterschiedlicher Art zusammen, nämlich südlich des R.s Wohnbebauung und nördlich des R.s - ungeachtet der planungsrechtlichen Festsetzung - Verwaltungs- und Hochschulnutzung, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweiligen Grundstücksnutzungen mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, und zwar in der Weise, daß die Verwaltungs- und Hochschulnutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und daß die benachbarte Wohnnutzung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt ist, "im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert" respektiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Treffen, wie im vorliegenden Fall, Nutzungen unterschiedlicher Art zusammen, nämlich südlich des R.s Wohnbebauung und nördlich des R.s - ungeachtet der planungsrechtlichen Festsetzung - Verwaltungs- und Hochschulnutzung, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweiligen Grundstücksnutzungen mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, und zwar in der Weise, daß die Verwaltungs- und Hochschulnutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und daß die benachbarte Wohnnutzung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt ist, "im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert" respektiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dazu gehört in erster Linie der Zugang zur Straße, d. h. eine der tatsächlichen und rechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks entsprechende Verbindung zum Straßennetz (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - 4 C 15.75 -, DöV 1977, 604).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Darüberhinausgehende Anforderungen an die Beschaffenheit des Straßennetzes selbst, insbesondere Ansprüche auf Aufrechterhaltung bestimmter vorteilhafter Verkehrsverbindungen lassen sich aus dem eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauch nicht herleiten (BVerwG, Urt. v. 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, DöV 1984, 426).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Die Grundstücksveräußerung bleibt im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gemäß §§ 173 VwGO, 265 Abs. 2 ZPO auf die Prozessführungsbefugnis des antragsbefugten Grundeigentümers ohne Einfluss (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001, 4 BN 43.01, NVwZ 2001, 1282; Urteil des Senats vom 18.02.1992, 1 L 33/91, Die Gemeinde SH 1992, 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.1992 - 1 L 99/91
    Vielmehr bleibt der Kläger nunmehr allein prozeßführungsbefugt hinsichtlich des Streitgegenstandes, entweder aus dem analog anwendbaren Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach eine (Teil-) Veräußerung oder (Teil-) Abtretung der Streitsache aus Gründen der Prozeßökonomie auf den Fortgang des Verfahrens keinen Einfluß hat (vgl. dazu Urteil des Senats v. 08.02.1992 - 1 L 33/91 -), oder aus der Überlegung heraus, daß der infolge der Eigentumsübertragung eingetretene Parteiwechsel als Klageänderung i.S.d. § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. u.a. Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 10. Aufl. 1991, § 91 Rdnr. 5), die der Senat jedenfalls für sachdienlich hält.
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